Anmelden, aber richtig
Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden
Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026
Balkonkraftwerk & Speicher Rechner, kostenlos, Preis 0 EUR. Die Web-Anwendung rechnet Ertrag, Eigenverbrauch, Speicherverluste und Amortisation im Browser. Eingespeister Strom zählt mit 0 Euro.
Ohne Speicher reicht oft eine Meldung im Register. Mit Speicher sieht es anders aus. Die Tabelle zeigt, was die Quellen für welchen Fall schreiben.
Wer bekommt welche Meldung
Die Tabelle fasst die Aussagen der Quellen zusammen. Die Zeile zum Speicher beruht auf der vorläufigen Einschätzung der Clearingstelle.
| Fall | Marktstammdatenregister | Netzbetreiber |
|---|---|---|
| Steckersolargerät bis 2.000 W und 800 VA, unentgeltliche Abnahme, ohne Speicher | Ja, binnen eines Monats | Nein |
| Wie oben, aber mit Einspeisevergütung | Ja | Ja, Netzanschlussbegehren |
| Mehr als 2.000 W Module oder mehr als 800 VA | Ja | Ja, regulärer Anschlussprozess |
| Ortsfester Speicher dazu | Ja, als eigene Einheit | Anzeige nach VDE-AR-N 4105 (2026), bis 800 VA |
| Tragbare Powerstation | Nein | Nicht in den Quellen geregelt |
Quellen: Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister, VDE FNN, Clearingstelle EEG|KWKG, abgerufen am 18.10.2026.
Im Register: Balkonkraftwerk und Speicher zusammen oder getrennt
Das Register unterscheidet unter anderem die „steckerfertige Solaranlage“ (sogenanntes Balkonkraftwerk). Bei einer Solaranlage mit Batteriespeicher sind zwei Einheiten zu registrieren. Bei Balkonkraftwerken ist das in einem Registrierungsablauf möglich, eine getrennte Registrierung zu einem anderen Zeitpunkt ebenfalls.
Die Frist von einem Monat beginnt mit der Inbetriebnahme der Einheit. Änderungen an den eingetragenen Daten, etwa bei einem Betreiberwechsel oder einer Leistungsänderung, sind ebenfalls binnen eines Monats einzutragen.
Welche Leistung du einträgst
Maßgeblich ist die höchste wählbare Leistung. Die Bundesnetzagentur nennt ein Gerät mit 900 VA maximal wählbarer Wechselrichterleistung: Die Sonderregeln für 800 VA gelten dafür nicht, auch wenn es zunächst auf 600 VA gedrosselt ist. Wurde falsch gemeldet, sind Netzbetreiber-Meldung und Registereintrag zu korrigieren.
Der VDE nennt als ausschlaggebende Größe für die Anmeldung die maximale Wechselrichter-Scheinleistung in VA, nicht die Modulleistung in Wp.
Was nicht geklärt ist
Welche Felder das Register bei einem Speicher im Einzelnen abfragt, ist hier nicht beschrieben, weil die Hilfeseiten dazu überwiegend als PDF vorliegen. Die Anmeldung selbst läuft im Marktstammdatenregister, nicht auf dieser Seite.
Die Clearingstelle weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Meldepflicht Sanktionen nach § 52 EEG nach sich ziehen kann. Die Höhe nennt die gelesene Seite nicht.
Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden
Die Reihenfolge, die sich aus den Quellen ergibt.
Leistungswerte notieren. Notiere die höchste wählbare Wechselrichterleistung in VA und die Modulleistung in Wp. Beides steht im Datenblatt.
Fall in der Tabelle suchen. Prüfe, ob du ohne Vergütung unter 2.000 W und 800 VA bleibst und ob der Speicher ortsfest ist.
Im Register melden. Trag Solaranlage und Speicher als Einheiten im Marktstammdatenregister ein, binnen eines Monats ab Inbetriebnahme.
Beim Netzbetreiber nachfragen. Für den Speicher fragst du beim Netzbetreiber nach der Anzeige nach VDE-AR-N 4105 und dem passenden Formular.
Änderungen nachmelden. Ändern sich Leistung oder Betreiber, trägst du das binnen eines Monats im Register nach.
Quellen
- VDE FNN, Steckerfertige PV-Anlagen: Anschluss & AnmeldungMeldung nur im Register bei bis 2 kW, 800 VA und ohne Vergütung, Netzbetreiber-Anmeldung bei Vergütung, Zweirichtungszähler, Elektrofachkraft prüft den Stromkreis. Seite vom 03.03.2026, abgerufen am 18.10.2026. Zu Speichern sagt sie nichts.
- Marktstammdatenregister, Registrierungshilfe SolarSolaranlage mit Batteriespeicher: zwei Einheiten, im selben Ablauf oder getrennt zu einem anderen Zeitpunkt. Abgerufen am 18.10.2026.
- Marktstammdatenregister, FristenEin Monat ab Inbetriebnahme, Datenänderungen ebenfalls ein Monat. Abgerufen am 18.10.2026.
- Marktstammdatenregister, welche Einheiten zu registrieren sindOrtsfeste Stromspeicher am Netz sind registrierungspflichtig, tragbare Akkus und Powerstationen nicht. Abgerufen am 18.10.2026.
- Clearingstelle EEG|KWKG, Anschluss von SteckersolargerätenSpeicher sind nicht von § 8 Abs. 5a EEG 2023 umfasst, auch nicht im Set. Vereinfachter Anschlussprozess für Kleinstspeicher bis 800 VA nach VDE-AR-N 4105 (Fassung März 2026), Anhang F.1.2. Die Clearingstelle nennt das selbst eine vorläufige Einschätzung. Abgerufen am 18.10.2026.
- Bundesnetzagentur, FAQ Balkon-SolaranlagenDefinition Steckersolargerät nach § 3 Nr. 43 EEG (Module, Wechselrichter, Anschlussleitung, Stecker), 2.000 W und 800 VA, höchste wählbare Leistung zählt, Zähler. Abgerufen am 18.10.2026. Ein Abschnitt nennt den Stand 21.02.2025.
Keine Rechtsberatung. Die Seite gibt wieder, was die genannten Stellen am 18.10.2026 geschrieben haben. Was dort nicht steht, steht auch hier nicht. Im Zweifel fragst du deinen Netzbetreiber.
Fragen
Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Nicht, wenn es ein Steckersolargerät bis 2.000 W Module und 800 VA ist, der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet wird und seit dem 16. Mai 2024 erstmals in Betrieb ging. Dann genügt das Marktstammdatenregister. Mit Vergütung oder über den Leistungsgrenzen brauchst du den Netzbetreiber.
Wie lange habe ich Zeit für die Anmeldung?
Einen Monat ab Inbetriebnahme der Einheit. Der Zeitpunkt der ersten Einspeisung spielt dafür keine Rolle. Datenänderungen sind ebenfalls binnen eines Monats einzutragen.
Zählt für die Anmeldung die Modulleistung oder der Wechselrichter?
Der VDE nennt für die Anmeldung die maximale Wechselrichter-Scheinleistung in VA als ausschlaggebend. Für die Obergrenze der Sonderregeln gelten zusätzlich höchstens 2.000 W Modulleistung und 800 VA, jeweils die höchste wählbare Leistung.