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Nachrüsten, ohne etwas zu verpassen

Balkonkraftwerk-Speicher nachrüsten: Anmeldung und Zähler

Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026

Balkonkraftwerk & Speicher Rechner, kostenlos, Preis 0 EUR. Die Web-Anwendung rechnet Ertrag, Eigenverbrauch, Speicherverluste und Amortisation im Browser. Eingespeister Strom zählt mit 0 Euro.

Das Gerät an der Steckdose läuft schon, jetzt soll ein Speicher dazu. Hier steht, was die Behörden dazu schreiben, und was in den Quellen offen bleibt.

Ein Speicher ist kein Steckersolargerät

Die Bundesnetzagentur zitiert die Definition aus § 3 Nr. 43 EEG: Ein Steckersolargerät besteht aus Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker. Ein Speicher kommt darin nicht vor.

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist deutlicher. Steckerfertige Kombinationen aus Speicher und Solaranlage fallen nach heutiger Rechtslage nicht unter die Definition, und Speicher sind vom Ausnahmetatbestand in § 8 Abs. 5a EEG 2023 nicht umfasst, auch wenn sie zusammen mit einem Steckersolargerät verkauft werden.

Für dich heißt das: Der Satz „nur im Register melden“ gilt für die Module und den Wechselrichter, nicht automatisch für den Speicher dahinter.

Zwei Meldungen, wenn der Speicher ortsfest am Netz hängt

Marktstammdatenregister: Ortsfeste Stromspeicher, die mittelbar oder unmittelbar am Netz hängen, sind registrierungspflichtig. Bei einer Solaranlage mit Speicher sind es zwei Einheiten. Bei Balkonkraftwerken geht das in einem Ablauf, der Speicher darf aber auch zu einem anderen Zeitpunkt eingetragen werden. Die Frist beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme des Speichers.

Netzbetreiber: Nach der neuen VDE-AR-N 4105 (Fassung März 2026, Anhang F.1.2) gibt es für Kleinstspeicher bis 800 VA einen vereinfachten Anschlussprozess mit Anzeige beim Netzbetreiber. Voraussetzungen laut Clearingstelle: höchstens 800 VA, Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat, Anschluss nach DIN VDE V 0100-551-1 und bei steckerfertigen Geräten zusätzlich nach DIN VDE V 0126-95.

Die Clearingstelle schreibt dazu ausdrücklich, dass das ihre vorläufige Einschätzung ist und abschließende Aussagen nur in förmlichen Verfahren möglich sind. Die neue Norm gilt seit dem 1. März 2026, bis zum 1. März 2027 darf noch die Fassung von 2018 angewendet werden.

Zähler und Stromkreis

Für Steckersolargeräte gilt: Der Messstellenbetreiber tauscht einen Zähler ohne Rückspeiseerfassung gegen einen Zweirichtungszähler, ohne dass du ihn beauftragen musst. Bis dahin darf das Gerät mit dem alten Zähler laufen. Ob das für ein Gerät mit Speicher genauso gilt, steht in den gelesenen Quellen nicht.

Der VDE rät, vor der Installation die Hausinstallation von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Das gilt für den Stromkreis, an dem das Gerät hängt, und damit auch für ein erweitertes System.

Was dieser Rechner dazu sagt

Der Reiter „Nachrüst-Speicher“ im Rechner zeigt, wie viel der Speicher zur Ersparnis beiträgt und wann er sich bezahlt macht. Rechtliches rechnet er nicht. Die Anmeldung läuft im Marktstammdatenregister selbst, nicht auf dieser Seite.

Speicher nachrüsten und anmelden

Fünf Schritte in der Reihenfolge, in der die Quellen sie nahelegen.

  1. Ortsfest oder tragbar klären. Eine tragbare Powerstation ist nach dem Marktstammdatenregister nicht zu registrieren. Ein fest installierter Speicher am Netz schon.

  2. Leistung prüfen. Die höchste einstellbare Leistung zählt, nicht ein heruntergeregelter Wert. Für die Anzeige beim Netzbetreiber nennt die Clearingstelle höchstens 800 VA.

  3. Netzbetreiber fragen. Frag, ob für deinen Speicher die vereinfachte Anzeige nach Anhang F.1.2 gilt und welches Formular er verwendet.

  4. Speicher im Register eintragen. Trag den Speicher als eigene Einheit im Marktstammdatenregister ein, binnen eines Monats ab Inbetriebnahme.

  5. Wirkung im Rechner ansehen. Wähle im Rechner den Reiter Nachrüst-Speicher und vergleiche mit und ohne Speicher.

Quellen

Keine Rechtsberatung. Die Seite gibt wieder, was die genannten Stellen am 18.10.2026 geschrieben haben. Was dort nicht steht, steht auch hier nicht. Im Zweifel fragst du deinen Netzbetreiber.

Fragen

Muss ich einen nachgerüsteten Speicher getrennt anmelden?

Im Marktstammdatenregister ja, wenn er ortsfest am Netz hängt. Er ist dort eine eigene Einheit und darf im selben Ablauf wie das Balkonkraftwerk oder später eingetragen werden. Die Frist beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme.

Genügt für den Speicher die Meldung im Register?

Nach der vorläufigen Einschätzung der Clearingstelle EEG|KWKG nicht. Speicher fallen nicht unter die vereinfachte Anmeldung der Steckersolargeräte. Für Kleinstspeicher bis 800 VA sieht die VDE-AR-N 4105 in der Fassung März 2026 eine Anzeige beim Netzbetreiber vor.

Muss eine tragbare Powerstation angemeldet werden?

Nein. Das Marktstammdatenregister schreibt, dass nicht ortsfeste Anlagen wie tragbare Akkus oder Powerstationen nicht zu registrieren sind.